Die meisten Ratgeber im Netz nennen noch zehn Jahre. Das war bis Ende 2024 richtig und ist es seitdem nicht mehr. Wenn Sie also gerade nachgelesen haben und dort „zehn Jahre“ stand: Der Text ist vermutlich älter, als er aussieht.
| Unterlage | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Rechnungen und andere Buchungsbelege — Handwerker, Versorger, Verwaltung, Versicherung | 8 Jahre | § 147 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO, § 14b UStG |
| Mietverträge, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen und andere empfangene Geschäftsbriefe | 6 Jahre | § 147 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 AO |
| Betriebskostenabrechnungen (als Beleg für Ihre Einnahmen) | 8 Jahre | wie Buchungsbelege |
| Unterlagen, die zu einem laufenden Verfahren gehören | bis zum Abschluss | § 147 Abs. 3 Satz 5 AO |
Nicht am Rechnungsdatum. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist (§ 147 Abs. 4 AO).
Ein Beleg vom 31. Dezember und einer vom 1. Januar liegen also ein volles Jahr auseinander, obwohl zwischen ihnen ein Tag liegt. Das ist der Punkt, an dem sich beim Ausmisten die meisten vertun.
„Im Zweifel behalte ich alles“ klingt vorsichtig, ist aber rechtlich riskant. Belege zu einem Mietverhältnis enthalten personenbezogene Daten. Für die Aufbewahrungspflicht gibt es eine Rechtsgrundlage — solange sie läuft. Ist sie abgelaufen, fehlt der Zweck, und dann greift die Löschpflicht aus Art. 17 DSGVO.
Was, wenn ein früherer Mieter die Löschung seiner Daten verlangt, die Belege aber noch der Aufbewahrungspflicht unterliegen? Beides gilt gleichzeitig, und beides lässt sich nicht gleichzeitig erfüllen.
Die Auflösung steht in Art. 18 DSGVO: Statt zu löschen, wird die Verarbeitung eingeschränkt. Der Beleg verschwindet aus Listen, Auswertungen und Übersichten — er wird nicht mehr benutzt — bleibt aber unverändert liegen, bis die Frist abläuft. Erst danach wird gelöscht.
Was ausdrücklich nicht geht: den Beleg schwärzen oder Namen daraus entfernen. Das ändert die Datei und macht sie als Beleg wertlos.
Ein Ordner voller PDF-Dateien erfüllt die GoBD nicht automatisch. Verlangt sind im Kern vier Dinge:
Zetaro rechnet die Aufbewahrungsfrist je Beleg aus seiner Belegart und seinem Ablagejahr — acht Jahre für Rechnungen, sechs für Verträge und Lieferscheine — und zeigt an jedem Beleg im Papierkorb, bis wann er liegen bleiben muss. Endgültig löschen lässt sich erst danach; bis dahin sagt der Schalter, warum er nicht geht. Jede Datei bekommt beim Ablegen eine Prüfsumme, das Protokoll schreibt die Datenbank, und die Verfahrensdokumentation erzeugt Zetaro aus Ihren Angaben zum Ausdrucken.
Der kostenlose Tarif umfasst ein Objekt mit vollständiger Akte — ohne Zeitlimit und ohne Zahlungsdaten.
Kostenlos starten →Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage (Stand: August 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. · Zetaro · Impressum · Datenschutz · Verträge hier kündigen