Fassung 1.2 · Stand 12.09.2026 · Aufbau in Anlehnung an DIN 66398
Zetaro speichert Unterlagen, die zwei gegenläufigen Regeln unterliegen. Eine Handwerkerrechnung muss acht Jahre aufbewahrt werden (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB — seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz, zuvor zehn). Dieselbe Rechnung nennt womöglich den Namen einer Mieterin, und die kann deren Löschung verlangen (Art. 17 DSGVO). Beides gleichzeitig zu erfüllen geht nicht durch Nachdenken im Einzelfall — es braucht eine Regel, die vorher feststeht.
Dieses Dokument legt sie fest. Es beschreibt, welche Daten wie lange bleiben, ab wann die Frist läuft, wer das auslöst und was im Konfliktfall gilt. Es richtet sich an drei Leserinnen und Leser: an Vermieterinnen und Vermieter, die wissen wollen, was mit ihren Unterlagen geschieht; an betroffene Personen, die ein Löschverlangen stellen; und an eine Aufsichtsbehörde, die den Nachweis sehen will.
| Rolle | Wer | Wofür |
|---|---|---|
| Verantwortlicher | die Vermieterin / der Vermieter | entscheidet über Zweck und Dauer der Verarbeitung von Mieter- und Betriebsdaten; erfüllt Löschverlangen; trägt die eigenen steuerlichen Aufbewahrungspflichten |
| Auftragsverarbeiter | Zetaro (Arslan Akbulat) | stellt die Funktionen bereit, mit denen sich diese Entscheidungen umsetzen lassen; löscht auf Weisung; löscht von sich aus nichts |
| Verantwortlicher für Kontodaten | Zetaro | eigene Vertrags-, Abrechnungs- und Zugangsdaten der Nutzerinnen und Nutzer |
Die Rollenverteilung ist im Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt. Wichtig für das Verständnis dieses Konzepts: Zetaro löscht keine Kundendaten aus eigenem Antrieb. Alle Regelfristen unten beschreiben, wann eine Löschung möglich wird und wann sie spätestens erfolgt — nicht einen automatischen Kehraus.
Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO nimmt Daten vom Löschanspruch aus, deren Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Art. 18 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 DSGVO sagen, was stattdessen zu geschehen hat: die Verarbeitung wird eingeschränkt. Die Daten werden nur noch aufbewahrt, nicht mehr benutzt.
Genau das ist in Zetaro der Papierkorb. Ein Beleg, der dort liegt,
Damit ist die Einschränkung nach Art. 18 DSGVO technisch umgesetzt, ohne dass die Aufbewahrungspflicht verletzt wird. Der Papierkorb ist in Zetaro kein Warteraum vor dem Reißwolf, sondern der Regelzustand für alles, was nicht mehr gebraucht, aber noch nicht losgelassen werden darf.
Eine Löschklasse besteht aus zwei Angaben: dem Startzeitpunkt, ab dem gerechnet wird, und der Regelfrist, die von da an läuft. Daten mit gleichem Paar gehören in dieselbe Klasse.
| Klasse | Daten | Startzeitpunkt | Regelfrist | Grundlage |
|---|---|---|---|---|
| L1 | Buchungsbelege: Rechnungen | Ende des Kalenderjahrs, in dem der Beleg entstanden ist | 8 Jahre — vorher nicht löschbar | § 147 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO, § 257 Abs. 4 HGB, § 14b Abs. 1 UStG |
| L1b | Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe: Verträge, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen | Ende des Kalenderjahrs, in dem der Beleg entstanden ist | 6 Jahre — vorher nicht löschbar | § 147 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB |
| L2 | Sonstige Dokumente ohne Aufbewahrungspflicht: Fotos, Schriftwechsel, Notizen | Ablage in Zetaro | 30 Tage Korrekturfenster, danach jederzeit löschbar | Zweckbindung, Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO |
| L3 | Mieteranliegen samt Fotos und Statusverlauf | Erledigung des Anliegens | ab sofort in den Papierkorb; endgültige Löschung auf Wunsch jederzeit | Zweckbindung; Art. 17 DSGVO |
| L4 | Handwerker-Anfragen und der Nachrichtenverlauf dazu | Abschluss oder Deaktivierung der Anfrage | fällt mit dem Vorgang, zu dem sie gehört | Zweckbindung |
| L5 | Vorgänge (Reparaturen, Gewährleistung, Sonstiges) | Abschluss des Vorgangs | in den Papierkorb jederzeit; endgültige Löschung löst die Belegzuordnung und wird deshalb mit Ansage bestätigt | Zweckbindung |
| L6 | Änderungsprotokoll (Ablage, Änderung, Löschung von Belegen, Vorgängen, Anliegen) | Eintrag | fällt ausschließlich mit dem Konto — einzelne Einträge lassen sich nicht entfernen | Nachvollziehbarkeit (GoBD); Art. 5 Abs. 2 DSGVO |
| L7 | Versandprotokoll: Empfängeradresse, Betreff, Zeitpunkt | Versand | 12 Monate | Missbrauchsabwehr, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO |
| L8 | Empfangsprotokoll des Posteingangs: Absender, Betreff, Ergebnis | Eingang | 12 Monate | Nachvollziehbarkeit des Eingangs; Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO |
| L9 | Konto- und Profildaten der Vermieterin / des Vermieters, einschließlich der Anmeldedaten (Passwort-Hash, zweiter Faktor, Wiederherstellungscodes) | Schließen des Kontos durch die Nutzerin / den Nutzer | sofort, in einer Transaktion | Art. 17 Abs. 1 lit. a DSGVO |
| L10 | Abrechnungsdaten zum Abonnement (bei Stripe) | Ende des Kalenderjahrs der Rechnung | 8 Jahre | § 147 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO, § 257 Abs. 4 HGB — eigene Pflicht von Zetaro |
| L13 | Mietverhältnisse und Mieterdaten (Name, E-Mail, Telefon, Vertragsdaten) samt allem, was daran hängt: Mietkonto (Mietänderungen, erfasste Zahlungseingänge, Zahlungserinnerungen), Nebenkostenabrechnungen, Kautionsabrechnung und die beiden Übergabeprotokolle | Ende des Mietverhältnisses | 3 Jahre | Regelverjährung, § 195 BGB |
| L14 | Kündigungs- und Widerrufserklärungen (Name, E-Mail, Vertrag, Erklärung) | Eingang der Erklärung | 3 Jahre | Regelverjährung, § 195 BGB; Nachweis nach § 312k Abs. 4 BGB |
| L15 | Anfragen von Mietinteressenten (Name, Kontakt, Verfahrensstand) | Abschluss der Vergabe — Zusage oder Absage | 6 Monate | § 21 Abs. 5 AGG; Datenminimierung, Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO |
| L11 | Zugangsschlüssel der kontolosen Kanäle (Mieter, Betriebe) | Deaktivierung durch den Vermieter oder Wegfall des Vorgangs | sofort wirkungslos; die Zeile fällt mit dem Vorgang | Datenminimierung, Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO |
Verlangt eine betroffene Person die Löschung ihrer Daten, wird in dieser Reihenfolge geprüft:
Der zweite Fall ist der häufige. Ein Mieteranliegen mit Name und Telefonnummer unterliegt keiner Aufbewahrungspflicht — es kann jederzeit vollständig verschwinden. Der erste Fall trifft fast nur Rechnungen, und dort ist die betroffene Person meist der ausstellende Betrieb, nicht die Mieterin.
| Regel | Umsetzung |
|---|---|
| Kein hartes Löschen als Normalfall | Alle Löschungen in der Oberfläche setzen ein Datum in der Spalte deleted_at. Der Datensatz bleibt; nur die Ansichten filtern ihn weg. |
| Belegdateien löscht nur der Server | Die Speicherregel lässt eine Datei nur entfernen, wenn kein Dokumenteintrag mehr auf sie zeigt — auch nicht aus dem Papierkorb heraus. Das endgültige Löschen läuft ausschließlich über eine Server-Funktion. |
| Fristprüfung vor dem endgültigen Löschen | Die Server-Funktion rechnet die Frist aus Belegart und Entstehungsjahr aus. Ist sie nicht abgelaufen, wird abgelehnt — mit Klartext und dem Datum, ab dem es geht. |
| Belege sind nach der Ablage unveränderbar | Dateiname, Speicherort, Größe, Eingangsart, Ablagezeitpunkt und Prüfsumme sind auf Datenbankebene für den Client schreibgeschützt. |
| Das Protokoll schreibt die Datenbank | Trigger auf Dokumenten, Vorgängen und Anliegen. Der Client hat nur Leserecht: Einträge lassen sich weder erzeugen noch ändern noch löschen. |
| Kontolöschung in einem Zug | Eine einzige Transaktion räumt Daten und Protokoll gemeinsam ab. Das Protokoll darf nur zusammen mit dem fallen, was es dokumentiert — gezieltes Wegputzen einzelner Spuren ist damit ausgeschlossen. |
| Reihenfolge bei der Kontolöschung | Erst die Datenbankzeilen, dann die Dateien. Umgekehrt scheitert der Vorgang an der eigenen Schutzregel. |
Die Nutzerin oder der Nutzer kann in den Einstellungen zwischen zwei Wegen wählen. Beide laufen in einem Zug und lassen nichts halb geleert zurück.
Die Trennung besteht seit dem 23.08.2026. Zuvor gab es nur den ersten Weg — die E-Mail-Adresse blieb also erhalten, obwohl der Knopf „Konto und alle Daten löschen" hieß. Da eine E-Mail-Adresse ein personenbezogenes Datum ist, war ein Löschverlangen nach Art. 17 DSGVO damit nicht vollständig erfüllt.
Ein laufendes Abonnement verhindert das endgültige Schließen. Wer keinen Zugang mehr hat, kann sein Abo nicht mehr kündigen; die Abbuchung liefe weiter. Der Vorgang wird deshalb abgewiesen, mit dem Weg zur Kündigung. Nicht mitgelöscht wird der Kundeneintrag beim Zahlungsdienstleister: dort liegen Rechnungsdaten, die nach § 147 AO aufzubewahren sind.
Vorher exportieren. Wer steuerlich aufbewahrungspflichtige Belege in Zetaro liegen hat, muss sie vor der Kontolöschung herunterladen. Die Aufbewahrungspflicht trifft die Vermieterin oder den Vermieter, nicht Zetaro — Zetaro schuldet keine Aufbewahrung über das Vertragsende hinaus und wird die Daten nach der Löschung nicht wiederherstellen können.
Sicherungskopien. Aus Sicherungen des Infrastruktur-Dienstleisters verschwinden gelöschte Daten erst mit dem Ablauf des dortigen Sicherungszyklus. Ein gezielter Eingriff in Sicherungskopien ist technisch nicht vorgesehen; er wird auch nicht geschuldet. Bis dahin sind die Daten für den laufenden Betrieb nicht mehr erreichbar.
Damit dieses Konzept beschreibt, was ist, und nicht, was sein soll:
Verantwortlich für dieses Konzept ist der Inhaber (Anschrift siehe Impressum). Es wird jährlich sowie anlassbezogen überprüft — bei einer Änderung der Rechtslage, bei neuen Funktionen mit Personenbezug und bei jeder Änderung der eingesetzten Dienstleister.
Löschverlangen betroffener Personen richten sich an die verantwortliche Vermieterin oder den verantwortlichen Vermieter. Erreicht ein Verlangen Zetaro unmittelbar, wird es unverzüglich weitergeleitet und nicht selbst beantwortet.
Anfragen zu diesem Konzept: kontakt@zetaro.de