Die Anlage V ist die Anlage zur Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Je vermietetem Objekt wird eine eigene Anlage ausgefüllt. Das Ergebnis — Einnahmen minus Werbungskosten — fließt in Ihr zu versteuerndes Einkommen ein und kann auch negativ sein.
Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen gibt es eine Ausnahme vom Zuflussprinzip (§ 11 Abs. 1 Satz 2 EStG): Zahlungen, die kurze Zeit — nach ständiger Rechtsprechung zehn Tage — vor oder nach dem Jahreswechsel fließen und wirtschaftlich zum anderen Jahr gehören, werden diesem zugerechnet.
Praktisch heißt das: Die Januarmiete, die schon am 29. Dezember eingeht, zählt zum neuen Jahr. Die Dezembermiete, die erst am 3. Januar kommt, zählt noch zum alten. Bei einem Dauerauftrag zum Monatsersten trifft das jedes Jahr zu — und wird jedes Jahr übersehen.
| Posten | Was dazugehört |
|---|---|
| Abschreibung (AfA) | Jährlicher Anteil der Gebäude-Anschaffungskosten. Der Grundstücksanteil wird herausgerechnet — Grund und Boden nutzt sich nicht ab. |
| Schuldzinsen | Zinsen für das Darlehen, aber nicht die Tilgung. |
| Erhaltungsaufwand | Reparaturen, Wartung, Renovierung — sofort in voller Höhe abziehbar. |
| Umlagefähige Betriebskosten | Grundsteuer, Versicherung, Müll, Wasser, Hausmeister. |
| Verwaltungskosten | Hausverwaltung, Software, Kontoführung, Porto, Fachliteratur. |
| Fahrtkosten | Fahrten zum Objekt, etwa zur Übergabe oder zur Ablesung. |
| Steuerberatung | Soweit sie auf die Vermietung entfällt. |
Für Wohngebäude gilt die lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG. Der Satz hängt davon ab, wann das Gebäude fertiggestellt wurde: für Gebäude mit Fertigstellung nach dem 31. Dezember 2022 beträgt er 3 Prozent jährlich, für ältere Gebäude in der Regel 2 Prozent, für sehr alte Bestände 2,5 Prozent. Für Neubauten mit Baubeginn in einem bestimmten Zeitfenster kommt zusätzlich eine degressive Abschreibung in Betracht (§ 7 Abs. 5a EStG). Welcher Satz für Ihr Objekt gilt, sollten Sie einmalig steuerlich klären lassen — er begleitet Sie Jahrzehnte.
Auch für eine leerstehende Wohnung können Sie Werbungskosten geltend machen — solange Sie die Vermietungsabsicht nachweisen können. Heben Sie Inserate, Maklerverträge und Besichtigungsprotokolle auf. Ohne diesen Nachweis unterstellt das Finanzamt Eigennutzung, und der Abzug entfällt.
Zetaro summiert Mieteingänge und ausgelesene Rechnungen je Jahr nach Zufluss und Abfluss — und sagt ausdrücklich, welche Posten es nicht kennt.
Der kostenlose Tarif umfasst ein Objekt mit vollständiger Akte — ohne Zeitlimit und ohne Zahlungsdaten.
Kostenlos starten →Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage (Stand: September 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder eine Rechtsanwältin. · Zetaro · Impressum · Datenschutz · Verträge hier kündigen