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XRechnung öffnen: so lesen Sie eine XML-Rechnung

Was tun, wenn die Handwerkerrechnung als XML kommt · Stand: September 2026

Kurz gesagt: Eine XRechnung ist eine ganz normale Rechnung — nur in einem Format, das für Maschinen geschrieben ist. Zum Lesen brauchen Sie ein Anzeigeprogramm. Was Sie nicht tun dürfen: sie ausdrucken, den Ausdruck abheften und die Datei löschen.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Wer vermietet, gilt umsatzsteuerlich als Unternehmer (§ 2 UStG) — auch mit einer einzigen Wohnung und auch dann, wenn die Vermietung selbst umsatzsteuerfrei ist (§ 4 Nr. 12 UStG). Die Folge merken die meisten erst, wenn der Dachdecker zum ersten Mal eine Datei schickt, die sich nicht öffnen lässt.

Woran Sie erkennen, was Sie da bekommen haben

Es gibt zwei Formate, und der Unterschied entscheidet, wie schwer es wird:

FormatWoran erkennbarDoppelklick zeigt
XRechnung Datei endet auf .xml, oft rechnung.xml Wirres Zeichengewirr im Browser — oder gar nichts
ZUGFeRD Datei endet auf .pdf Eine ganz normale Rechnung. Die Daten stecken unsichtbar darin

ZUGFeRD ist der einfache Fall. Die PDF sieht aus wie immer, und im Inneren liegt zusätzlich die maschinenlesbare Fassung. Sie können sie lesen wie jede andere Rechnung — aufbewahren müssen Sie aber die Original-PDF, nicht einen Ausdruck davon, sonst geht der eingebettete Datenteil verloren.

Die reine XRechnung ist der unangenehme Fall. Sie ist eine XML-Datei nach der europäischen Norm EN 16931. Für einen Menschen ist sie unlesbar, und genau das ist Absicht: sie ist dafür gemacht, dass Buchhaltungssoftware sie ohne Abtippen übernimmt.

Drei Wege, sie lesbar zu machen

1. Ein kostenloser Viewer im Browser

Es gibt mehrere kostenlose Anzeigeprogramme, die eine XRechnung in eine lesbare Ansicht übersetzen. Der bekannteste ist der Viewer der KoSIT, der Stelle, die den XRechnung-Standard pflegt. Achten Sie darauf, dass die Datei im Browser verarbeitet wird und nicht auf einen fremden Server hochgeladen: auf einer Handwerkerrechnung stehen Ihre Anschrift und Ihre Bankverbindung.

2. Ihr Steuerprogramm oder Ihre Buchhaltung

Wenn Sie ohnehin mit einem Buchhaltungsprogramm arbeiten, kann es die Datei meistens einlesen. Das ist der beste Weg, weil die Beträge dabei gleich richtig übernommen werden — kein Abtippen, kein Zahlendreher.

3. Software, die den Empfang übernimmt

Die dritte Möglichkeit ist, die Rechnung gar nicht erst im Mailprogramm landen zu lassen. Dann geht sie an eine Adresse, die sie ausliest, lesbar darstellt und zugleich revisionssicher ablegt. Das ist der Ansatz von Zetaro, aber auch andere Vermieterprogramme können das inzwischen.

Der Fehler, der teuer wird: ausdrucken, abheften, Datei löschen. Der Ausdruck ist nach den GoBD kein ordnungsgemäßer Beleg — aufbewahrt werden muss die Originaldatei in dem Format, in dem sie angekommen ist. Bei einer Prüfung zählt nicht, was Sie im Ordner haben, sondern was Sie vorlegen können.

Wie lange Sie die Datei behalten müssen

Für Rechnungen als Buchungsbelege gelten seit dem 1. Januar 2025 acht Jahre statt vorher zehn (§ 147 Abs. 3 AO, § 14b UStG — geändert durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz). Für empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, also etwa Angebote, Auftragsbestätigungen und Lieferscheine, sind es sechs Jahre.

Die Frist beginnt nicht am Rechnungsdatum, sondern mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung entstanden ist. Eine Rechnung vom März 2025 ist also bis zum 31. Dezember 2033 aufzubewahren. Mehr dazu: Aufbewahrungsfristen für Vermieter.

Muss ich selbst E-Rechnungen schreiben?

Empfangen und Ausstellen sind zwei verschiedene Pflichten. Empfangen müssen Sie seit dem 1. Januar 2025 — dafür gibt es keine Übergangsfrist. Für das Ausstellen laufen Übergangsregelungen; kleinere Unternehmen dürfen länger auf Papier oder einfacher PDF bleiben. Für private Vermieter ist das Ausstellen ohnehin die Ausnahme: Wohnraummiete ist umsatzsteuerfrei, eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis stellt sich hier normalerweise nicht.

Reicht eine normale E-Mail-Adresse? Formal ja — der Gesetzgeber verlangt kein besonderes Postfach, ein E-Mail-Empfang genügt. Praktisch heißt „empfangen können“ aber mehr als „zugestellt bekommen“: Sie müssen die Rechnung auch lesen und über die gesamte Aufbewahrungsfrist unverändert vorlegen können. Ein Posteingang, in dem die Datei zwischen Newslettern liegt, erfüllt das nicht zuverlässig.

Oder Sie lassen sie sich lesbar zustellen

Zetaro gibt Ihnen eine eigene E-Mail-Adresse. Was dort ankommt, wird ausgelesen, dem richtigen Objekt zugeordnet und im Original aufbewahrt — mit Prüfsumme.

Der kostenlose Tarif umfasst ein Objekt mit vollständiger Akte — ohne Zeitlimit und ohne Zahlungsdaten.

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Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage (Stand: September 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder eine Rechtsanwältin. · Zetaro · Impressum · Datenschutz · Verträge hier kündigen