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Übergabeprotokoll: was hineingehört — und die Frist danach

Ein- und Auszug, Zählerstände, Mängel und § 548 BGB · Stand: September 2026

Die Frist, die fast niemand kennt: Ansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache verjähren in sechs Monaten — gerechnet ab dem Tag, an dem Sie die Wohnung zurückerhalten (§ 548 Abs. 1 BGB). Das ist die kürzeste Frist im ganzen Mietrecht, und sie läuft, während man noch auf den Kostenvoranschlag wartet.

Ein Übergabeprotokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es ist trotzdem das wichtigste Papier des ganzen Mietverhältnisses — und zwar für beide Seiten. Der Grund liegt in der Beweislast: Behauptet der Vermieter beim Auszug einen Schaden, muss er beweisen, dass die Wohnung vorher in Ordnung war. Ohne Einzugsprotokoll steht Aussage gegen Aussage, und das geht regelmäßig gegen den Vermieter aus.

Das Einzugsprotokoll ist das wichtigere

Das klingt verkehrt herum, ist aber so. Beim Auszug beschreiben Sie einen Zustand, den beide sehen können. Beim Einzug legen Sie den Vergleichsmaßstab fest, ohne den die spätere Beschreibung wertlos ist. Wer das Einzugsprotokoll auslässt und beim Auszug einen Kratzer im Parkett findet, hat nichts in der Hand.

Und für den Mieter gilt dasselbe umgekehrt: was beim Einzug protokolliert ist, kann ihm später nicht angelastet werden. Ein sorgfältiges Protokoll schützt beide — das ist ein guter Satz für den Übergabetermin, wenn jemand keine Lust hat.

Was hineingehört

Wer dabei war

Namen und Rollen: Vermieter oder Bevollmächtigter, alle Mietparteien, gegebenenfalls ein Zeuge. Ein Protokoll wirkt vor Gericht vor allem dadurch, dass beide Seiten es gesehen und unterschrieben haben. Ohne Unterschriften ist es eine einseitige Notiz.

Räume und ihr Zustand

Jeden Raum einzeln, mit einer knappen Zustandsangabe und einer Bemerkung, wo nötig. „Wohnung in Ordnung“ ist keine Beschreibung. Nützlich sind Fotos — sie ersetzen das Protokoll nicht, aber sie belegen es. Ein Foto vom Übergabetag ist im Streitfall das, worauf es ankommt.

Zählerstände

Strom, Gas, Wasser kalt und warm, gegebenenfalls Wärmemengenzähler — jeweils mit Zählernummer und Stand. Diese Angaben lassen sich später nicht mehr feststellen. Sie werden für die Betriebskostenabrechnung gebraucht und für die Ummeldung beim Versorger; fehlen sie, schätzt der Versorger, und die Schätzung geht selten zu Ihren Gunsten aus.

Schlüssel

Art und Anzahl, einzeln aufgeführt: Haustür, Wohnungstür, Keller, Briefkasten, Garage. Fehlt später ein Schlüssel einer Schließanlage, geht es nicht um den Schlüssel, sondern um den Austausch der Anlage — und dann ist die Zahl im Protokoll die einzige Grundlage.

Mängel

Je Mangel Raum und Beschreibung. Beim Einzug ist ein Mangel eine Feststellung zugunsten des Mieters; beim Auszug ist er die Grundlage einer möglichen Forderung.

Vertragsgemäße Abnutzung ist nicht zu ersetzen (§ 538 BGB). Abgelaufene Teppiche, vergilbte Tapeten, übliche Dübellöcher und Gebrauchsspuren an Armaturen gehören dazu. Wer sie als Mangel protokolliert und davon einen Abzug ableitet, baut sich eine Forderung, die er nicht durchsetzen kann — und gibt dem Mieter einen Angriffspunkt gegen die ganze Abrechnung.

Wie die Sechs-Monats-Frist wirklich läuft

Die Frist des § 548 Abs. 1 BGB beginnt mit dem Rückerhalt der Wohnung — nicht mit dem Vertragsende. Wer die Schlüssel erst drei Wochen nach dem letzten Miettag bekommt, hat drei Wochen länger. Umgekehrt: wer die Wohnung schon vor Vertragsende zurückbekommt, dem läuft die Frist auch früher.

Gerechnet wird nach §§ 187, 188 BGB. Ein Beispiel:

Rückgabe amFrist endet mit Ablauf des
15. März 202615. September 2026
31. August 202628. Februar 2027
31. Oktober 202630. April 2027

Die zweite Zeile ist der Fall, den Tabellenkalkulationen falsch rechnen: der Februar hat keinen 31. Dann endet die Frist mit dem letzten Tag des Monats (§ 188 Abs. 3 BGB), also am 28. bzw. 29. Februar — nicht am 3. März. Drei Tage Unterschied, und zwar in die gefährliche Richtung.

Was die Frist erfasst und was nicht. § 548 gilt für Ansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache — also für Schäden. Nicht erfasst sind rückständige Mieten und Nebenkostennachzahlungen; dafür gelten die normalen Verjährungsfristen. Die Abrechnung der Kaution kann davon unabhängig noch laufen, aber ein Einbehalt wegen eines Schadens ist wertlos, wenn der Anspruch dahinter verjährt ist.

Was Sie innerhalb der sechs Monate tun müssen

Die häufigsten Fehler

  1. Kein Einzugsprotokoll. Nachträglich nicht herstellbar — und ein nachträglich „rekonstruiertes“ Protokoll fliegt vor Gericht auf.
  2. Nur einer unterschreibt. Dann ist es keine gemeinsame Feststellung.
  3. Zählerstände vergessen. Der teuerste Einzelposten, gemessen an der Sekunde, die das Ablesen gekostet hätte.
  4. Pauschalformeln. „Besenrein übergeben“ sagt nichts darüber, ob die Dusche dicht ist.
  5. Die Frist verpassen. Sechs Monate klingen lang und sind es nicht, wenn zwischendurch ein Handwerker drei Wochen für den Kostenvoranschlag braucht.

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Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage (Stand: September 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder eine Rechtsanwältin. · Zetaro · Impressum · Datenschutz · Verträge hier kündigen